Diese Meldung wurde am 22.09.2024 via api erstellt.
BM/Referat 01 am 11.10.2024 um 08:31 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis über den Mängelmelder der Stadt Langenhagen.
Nach Prüfung durch die Fachabteilung möchten wir Ihnen nun folgende Rückmeldung geben:
Wenn Fußgänger Fußgängerüberwege benutzen wollen, dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und
müssen wenn nötig warten, bis die Fußgänger die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg überquert haben .
Diese verkehrsrechtlichen Regelungen gehen von der Markierung selbst aus, während das Schild (VZ 305) lediglich ein Hinweis auf die Markierung ist.
In wartepflichtigen Zufahrten ist dieser Hinweis nicht zu beschildern.
Wird, wie hier, ein Kreisverkehr mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und Zeichen 215 (Kreisverkehr) beschildert, so handelt es sich um eine wartepflichtige Zufahrt. Anders zu werten wäre die Situation, wenn der Fußgängerüberweg zu weit vom Kreisverkehr entfernt wäre, das ist hier aber nicht der Fall.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb keine Verkehrszeichen aufstellen dürfen.
Aus diesem Grund schließen wir Ihr Anliegen für uns als gelöst ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mängelmelder-Team
BM/Referat 01 am 23.09.2024 um 06:58 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Ordnungsamt Innendienst" weitergeleitet.
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis über den Mängelmelder der Stadt Langenhagen. Ihre Meldung wird mit der Bitte um Prüfung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Bitte unterstützen Sie uns und nehmen Kontakt über den Mängelmelder zu uns auf, sollte Ihnen die abschließende Bearbeitungszeit zu lange erscheinen. Wir freuen uns selbstverständlich auch über eine Rückmeldung, dass das Anliegen für Sie zufriedenstellend abgeschlossen wurde. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mängelmelder-Team
Unregistrierter Nutzer am 22.09.2024 um 21:22 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadtverwaltung" weitergeleitet.