Beschreibung der Meldung

Diese Meldung wurde am 29.08.2024 via api erstellt.

Meiner Meinung nach fehlen an dem neu angelegten Kreisel, höhe Elisabeth Arkaden / Niedersachsens, vor dem Zebrastreifen für die Autofahrer:innen eine entsprechendes Hinweisschild (eineZebrastreifen Schild), dass vom weiten zu sehen ist. Die Autofahrer:innen die den neuen Zebrastreifen nicht kennen, bemerken es zu spät. Die meisten fahren weiter und halten nicht. Ist bei mir mehrmals beim bringen und abholen der Kinder passiert von der Grundschule Herman Löhns.
(Adresssuche nach: Langenhagen Langenhagen)

Meldungsposition
Details
Kategorie
Straßenschilder
Zuständig
Ordnungsamt Innendienst
Geokoordinaten
52,4473 - 9,7397
Bei Eingabe gesuchte Adresse
Langenhagen Langenhagen
(autom. ermittelt: Walsroder Str. 127, 30853 Langenhagen, Germany
Status
Gelöst
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

Gelöst

BM/Referat 01 am 10.09.2024 um 09:52 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis bzw. Ihre berechtigte Nachfrage über den Mängelmelder der Stadt Langenhagen. Eine explizite Ausschilderung der jeweiligen Fußgängerüberwege muss hier nicht erfolgen. Die rechtliche Erläuterung dazu:
Wenn Fußgänger Fußgängerüberwege erkennbar benutzen wollen, dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren (§ 26 Absatz 1 StVO).
Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten, bis die Fußgänger die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg überquert haben (§ 26 Absatz 1 StVO).
Die verkehrsrechtliche Regelung aus § 26 Absatz 1 StVO geht von der Markierung des Zeichens 293 (Fußgängerüberweg) aus (siehe Anlage 2 Abschnitt 9 Markierungen laufende Nummer 66 StVO). Zeichen 350 (Fußgängerüberweg) ist lediglich ein Hinweis auf die Markierung.
In wartepflichtigen Zufahrten ist dieser Hinweis in der Regel entbehrlich, so der Wortlaut der bindenden Verwaltungsvorschrift. (Zu § 26 Fußgängerüberwege; Rn 14)
Wird ein Kreisverkehr mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und Zeichen 215 (Kreisverkehr) beschildert, so handelt es sich um eine wartepflichtige Zufahrt und das ist auch hier der Fall. Einzige Ausnahme: Der Fußgängerüberweg ist zu weit vom Kreisverkehr entfernt. Ist der Fußgängerüberweg deutlich vom Kreisverkehr abgesetzt, zählt der Fußgängerüberweg auch nicht mehr zur wartepflichtigen Zufahrt. Hier ist die Nähe zwischen Kreisverkehr und Fußgängerüberweg aber gegeben.
Sollten Sie zu der rechtlichen Auslegung noch Rückfragen haben, können Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mängelmelder-Team


in Bearbeitung

BM/Referat 01 am 29.08.2024 um 13:26 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Ordnungsamt Innendienst" weitergeleitet.
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis über den Mängelmelder der Stadt Langenhagen. Ihre Meldung wird mit der Bitte um Prüfung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Bitte unterstützen Sie uns und nehmen Kontakt über den Mängelmelder zu uns auf, sollte Ihnen die abschließende Bearbeitungszeit zu lange erscheinen. Wir freuen uns selbstverständlich auch über eine Rückmeldung, dass das Anliegen für Sie zufriedenstellend abgeschlossen wurde. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mängelmelder-Team


Warten auf Freigabe

Unregistrierter Nutzer am 29.08.2024 um 11:06 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadtverwaltung" weitergeleitet.