Diese Meldung wurde am 04.07.2024 via api erstellt.
BM/Referat 01 am 14.08.2024 um 11:08 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis über den Mängelmelder der Stadt Langenhagen, den wir leider nicht für Sie zufriedenstellend abschließen können.
Die Überwachung sowie das Eingreifen in den fließenden Verkehr obliegt der Polizei. Diese wurde von uns informiert. Der Blitzeranhänger der Stadt Langenhagen darf in dem von Ihnen genannten Bereich nicht aufgestellt werden, da der vorgeschriebene Abstand zu den geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen ( 50 + 30 ) nicht eingehalten werden kann. Es gibt leider viele Standorte in Langenhagen die nicht angefahren werden dürfen. Wir verstehen, dass das für Sie nicht zufriedenstellend ist, müssen Sie aber um Verständnis bitten, dass seitens der Stadt Langenhagen keine Maßnahmen ergriffen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mängelmelder-Team
Stadtverwaltung am 04.07.2024 um 11:58 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Ordnungsamt Außendienst" weitergeleitet.
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis über den Mängelmelder der Stadt Langenhagen, den wir leider nicht kurzfristig für Sie zufriedenstellend abschließen können. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei. Diese führt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen Kontrollen durch. Leider gibt es immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die geltenden Regeln halten. Ob dort Maßnahmen zur Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden können, muss geprüft werden. Hierzu bedarf es in einigen Fällen auch der Zustimmung der Polizeiinspektion Burgdorf. Bitte haben Sie Verständnis, dass deshalb die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mängelmelder-Team
Unregistrierter Nutzer am 04.07.2024 um 10:50 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadtverwaltung" weitergeleitet.